Konradów 57
Lądek Zdrój

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+(48) 721 713 121

Bestimmungen der Karczmisko Pension​

 
  1.     Der Hoteltag beginnt um 16:00 und endet um 11.00 Uhr. Die Ausgangssperre gilt ab 22:00 bis 07.00.
  2.     Zimmerreservierungen erfolgen telefonisch oder per E-Mail.
  3.     Die Reservierung gilt als bestätigt, wenn innerhalb von 3 Tagen nach der ersten Reservierung eine Anzahlung von 30% der Aufenthaltskosten geleistet wurde.
  4.     Die Zahlung einer Anzahlung und damit eine wirksame Buchung bedeutet die Bestätigung der Annahme der in diesen Bestimmungen festgelegten Reservierungsbedingungen.
  5.     Im Falle einer Reservierung gilt das Nichterscheinen des Gastes bis 6:00 Uhr am Tag nach dem Anreisetag als Rücktritt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  6.     Die Zahlung des Restbetrags für den Aufenthalt erfolgt in bar oder per Überweisung bei der Ankunft.
  7.     Bei einer vorzeitigen Abreise wird der für den Aufenthalt berechnete Betrag aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Gästehauses liegen, nicht erstattet.
  8.     Die Rückerstattung der Anzahlung kann bei Stornierung reservierter Plätze bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Anreisetag erfolgen.
  9.     Besucher unserer Gäste dürfen im Gästehaus ab übernachten 7.00 bis 22:00 Uhr nach Information des Gästehauses.
  10.     Das Gästehaus ist komplett rauchfrei.
  11.     Aufgrund der Holzböden verfügt die Pension über ein variables Schuhwerk.
  12.     Es ist verboten, Mahlzeiten in den Gästezimmern zuzubereiten und zu essen. Zu diesem Zweck steht ein Esszimmer mit Küche im Erdgeschoss zur Verfügung.
  13.     Schließen Sie aus Sicherheitsgründen beim Verlassen des Gästehauses immer die Fenster und Zimmertüren sowie die Schlüsseltür des Gästehauses.
  14.     Das Parken am Gästehaus ist kostenlos und unbewacht. Die Pension haftet nicht für abgestellte Fahrzeuge oder deren Eigentum. Die Pension haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum der Gäste, insbesondere von Wertgegenständen, Zahlungsmitteln oder anderen Gegenständen von materiellem oder künstlerischem Wert.
  15.     Der Gast sollte den Eigentümer des Gästehauses unverzüglich nach Entdeckung über etwaige Schäden informieren.
  16.     Der Gast haftet finanziell für Schäden oder Zerstörungen der Ausstattung und technischen Einrichtungen des Gästehauses, die durch sein Verschulden oder das
  17.     Verschulden seiner Besucher verursacht wurden. Jeder Elternteil (Erziehungsberechtigte) haftet für von Kindern verursachte Schäden.
  18.     Das Gästehaus ist verpflichtet, auf Kommentare und Vorbehalte zu Service, Funktionsweise der Ausstattung, Sauberkeit und Ordnung im Gästehaus unverzüglich zu reagieren. Kommentare und Reservierungen sind dem Eigentümer der Pension mitzuteilen.
  19.     Aus Gründen des Brandschutzes dürfen in den Zimmern des Gästehauses keine mit Elektrizität betriebenen Instrumente oder Apparate verwendet werden, beispielsweise Heizgeräte, Hufschmiede usw., die nicht für diese Zimmer eingerichtet sind.

Die Eigentümer des Gästehauses sind Ihnen für die Einhaltung dieser Bestimmungen sehr dankbar.